Deutschland

Schlichtung bei Lufthansa-Bodenpersonal

Der Tarifkonflikt zwischen ver.di und Lufthansa soll durch eine Schlichtung beigelegt werden, so dass die Streiks des Bodenpersonals vorerst eingestellt werden können. Dennoch gibt es weitere Tarifkonflikte in der deutschen Luftfahrtbranche.

Der anhaltende Tarifkonflikt zwischen dem Bodenpersonal der Lufthansa und dem Arbeitgeber geht in Richtung Schlichtung. Sowohl ver.di als auch die Lufthansa streben die zeitnahe Einleitung eines Schlichtungsverfahrens an, wie das Unternehmen mitteilte. Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens wird eine Waffenstillstandsverpflichtung gelten.

Auch ein ver.di-Sprecher bestätigte dass das Unternehmen offen für eine Schlichtung sei. Trotz der gestern und heute geführten Verhandlungen sei es nicht gelungen, einen neuen Tarifvertrag für die rund 20.000 Mitarbeiter des Bodenpersonals, einschließlich der Mitarbeiter von Lufthansa Technik, Lufthansa Cargo und anderen Tochtergesellschaften, zu erreichen, teilte das Unternehmen mit.

Der Personalvorstand der Lufthansa, Michael Niggemann, erklärte in einer Stellungnahme, man habe zwar Fortschritte gemacht, aber noch keine endgültige Einigung erzielt. „Wir sind bestrebt, die noch offenen Fragen gemeinsam in einem Schiedsverfahren zu klären“, fügte er hinzu. Beide Parteien haben zugestimmt, über die Gespräche und die untersuchten Optionen Stillschweigen zu bewahren. Für die Passagiere würde eine Lösung des Tarifkonflikts beim Bodenpersonal jedoch nur eine begrenzte Erleichterung bedeuten, da mehrere andere Tarifkonflikte im deutschen Luftverkehr nach wie vor ungelöst sind.

In den letzten Wochen hat das Bodenpersonal der Lufthansa zwei Streiks durchgeführt, um Druck auf das Unternehmen auszuüben. Diese Streiks führten dazu, dass ein Großteil der Lufthansa-Flüge gestrichen wurde, wovon jeweils rund 100.000 Reisende betroffen waren, die ihre Pläne ändern mussten. Die Gewerkschaft setzt sich für eine Lohnerhöhung von 12,5 Prozent für das Bodenpersonal ein, also mindestens 500 Euro pro Monat über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Zusätzlich wird eine einmalige Inflationsausgleichszahlung von 3.000 Euro gefordert.

von Klaus Augental

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